Hallo, ich möchte in einem Betrieb meine Ausbildung machen, bei der jedoch noch keiner eine Ausbilderprüfung gemacht hat. Mir wurde gesagt, dass es möglich sei, diese innerhalb von 6 Monaten nach meiner Aufnahme nachzuholen. Wir haben daher vor kurzem den Ausbildungsvertrag ausgefüllt und der IHK zugesandt (bisher noch keine Antwort). Online konnte ich jedoch nichts zu dieser Frist finden. Wird das in Ordnung gehen oder müsste der Ausbilderschein bereits vor Aufnahme vorhanden sein?

Danke