Die Entscheidung, von einer Prüfungsanmeldung krankheitsbedingt zurücktreten zu wollen, ist vom Prüfling grundsätzlich vor Antritt der Prüfung zu treffen, d.h. man muss bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit vor der Prüfung abwägen, ob man sich im Stande sieht, trotzdem daran teilzunehmen.

Auch ein Abbruch der Prüfung (wie bei deinem Bruder) ist nur möglich, wenn die Erkrankung nachweisbar erst während der Prüfung aufgetreten ist oder vorher nicht erkennbar war. Ein nachträglicher Prüfungsrücktritt muss grundsätzlich abgesagt werden, da sich dein Bruder sonst einen unberechtigten Vorteil gegenüber den anderen verschaffen würde/könnte.

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