Folgender Fall: Ich habe das iPhone meines Freundes M herunterfallen lassen, wobei das Display gebrochen ist. Um mir die Probleme mit der Haftpflicht zu ersparen, habe ich versucht das Display selbst zu wechseln. Hat leider nicht funktioniert und das iPhone war ohne Funktion. Also haben wir versucht, den Schaden über meine Haftpflicht (WGV) begleichen zu lassen. Diese wollte zuerst ein Gutachten haben. Also wurde das Handy zu deren Gutachter eingeschickt. Die Anwort war dann:

"..das in Auftrag gegebene Gutachten ist uns zugegangen. Der Sachverständige stellt fest, dass die vorliegenden Beschädigungen nicht plausibel sind. Das Schadenbild stimmt nicht mit Ihrer Schadenschilderung überein, es kann nicht auf einen einmaligen Sturz zurückgeführt werden...."

Bei telefonischer Nachfrage wurde mir gesagt, dass Handy hätten schon Macken und das Gehäuse sei verbogen, was schon möglich sein kann. Jedoch war das Handydisplay VOR dem Sturz völlig intakt, nach dem Sturz komplett gebrochen. Die WGV will nun gar nichts zahlen und reagiert auch sonst sehr unfreundlich.

Was kann ich jetzt tun?