Hallo ihr lieben, ich bin Dienstleister in der eingliederungshilfe fuer behinderte Menschen. Das Sozialamt bezahlt die leistungsempfaenger und diese bezahlen mich, als leistungserbringer. Bin ich mit dieser Leistung Umsatzsteuer pflichtig? Bis jetzt lief ich ueber Kleingewerbe. Aber die 17.500 werden bald überschritten. Laut paragraph 4 Nr. 15 b UStG sind Einrichtungen Umsatzsteuerfrei. Aber ich bin ja keine Einrichtung. Hierbei könnte mir das FA und mein Steuerberater leider noch keine Auskunft geben. Kann mir jemand helfen? Können solche Leistungen auch ueber eine freiberufliche taetigkeit laufen.?