Deine Frage ist zwar schon einige Zeit her, bin aber beim googeln wegen gleichem Problem gerade darüber gestolpert.

Grundsätzlich bezahlt das Hotel die Rundfunkbeiträge.

Allerdings, wenn man sich im Hotel mit fester Wohnadresse anmeldet, dann löst das erstmal Rundfunkbeitragsanmeldung aus. Dann kommts darauf an, ob man es schafft, dem Beitragsservice klarzumachen, dass Hotel xy bereits unter Teilnehmer-Nr. xxx bezahlt (Kooperation von Hotel nötig).

Der Beitragsservice beruft sich dann oftmals auf die 6-Monats-Grenze, die aber m.E. nicht wirksam ist, da diese sich ausschließlich auf das Bundesmeldegesetz (siehe § 27 und § 28) https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/\_\_27.html bezieht.

Dies besagt, man im Hotel bis zu 6 Monate (Gast aus Inland) bzw. 3 Monate (Gast aus Ausland) ohne Anmeldung wohnen kann. Bei längerem Aufenthalt muss man sich bei der Meldebehörde anmelden, was dann wiederum dem Beitragsservice gemeldet wird, der dann zur Zahlung auffordert. Und dann beginnt der K(r)ampf.



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