Sehr geehrte Forumgemeinde.

Ich wurde letztens auf einen Prkplatz meiner Wohnungsbaugenossenschaft (wo ich Parkplatzgebühren bezahle und auf dem Schild steht nix von StVO) einer Alkoholkontrolle unterzogen. Habe in dem Punkt mein Auto nur umgeparkt von der öffentlichen Strasse auf diesen Parkplatz (wo die Autofront zur öffentlichen Strasse zeigt). Vor meiner Haustür!! Ich bin nicht auffällig gefahren. Aber die Polizei hat mich um die Ecke fahren sehen. Als ich ausstieg und mein Gepäck aus meinen Auto holen wollte, musste ich mich einer Alkoholkontrolle unterziehen. Natürlich mit 0,88 Atemalkoholwert und 0,44 BAK. Da ich das zweite mal vor meiner Haustür mit Alkohol erwischt wurde, soll ich jetzt eine MPU machen. Sollte ich lieber einen Anwalt einschalten? Dürfen die mich auf einen Parkplatz der Wohnungsbaugenossenschaft im Stand einer Alkoholkontrolle unterziehen? Ist das rechtens? Ich fahre wirklich nicht viel. Vllt mal in einem Monat 30km (pro Fahrt 10km). Und ich werde von 3 Fahrten 1x kontrolliert (Habe ein unauffälliges Fahrzeug, weder getunt oder sonstiges, ein normaler grauer Kombi --kein VW, kein Audi, kein Opel), entweder vor meiner Hautsür (was sehr oft vor kommt seit 2 Jahren) oder an der Tankstelle oder im Parkhaus. Seltens werde ich auf offener Strasse rausgezogen oder angehalten (Immer mit 0,0 ausser vor meiner Haustür da hatte ich was drin) Das in einer 100000 Einwohnerstadt mit wenig Polizei. Ist das schon Nötigung? Sollte ich lieber zu einem Anwalt gehen?