Hallo Ihr Lieben,
habt ihr eine Idee ob das normal ist? Ich finde zu §181 BGB nur Infos, die in die Richtung Familienrecht oder wegen GmbHs gehen - aber nichts bezüglich anwaltlicher Vollmachten. Es geht mir nicht um wasserdichten Rechtsrat, aber eine "Idee" wäre schon super :)
Ist das normal? Birgt die Befreiung ein Risiko? Wofür macht dies der Anwalt (ein konkretes Beispiel wäre echt hilfreich). Ich wollte ihn erst fragen, wofür das ist, damit wir etwas "gerüstet" sind.... :)
Ich danke euch!
Mareikinchen