Vor kurzem wurden zwei unserer drei Meerschweinchen von einem Hund tot gebissen. Die Meeries leben in einem Freilaufgehege mit niedriger Umzäunung. Es ist auf unserem Privatgrundstück, dass von einem hohen Zaun umgeben ist. Hinter diesem Zaun ist ein Grundstück, wo öfter mal gefeiert wird, wie an jenem Abend, als unsere Meeries dran glauben mussten. Wir waren alle außer Haus und kamen erst spät zurück. Am nächsten Morgen mussten wir feststellen, dass zwei Meeries tot im Gehege lagen. Das Meerie, was überlebt hat, war total verängstigt, ist vor uns weggelaufen und wollte nix mehr essen, saß nur im Haus oben. Später berichteten uns Nachbarn von unseren irre laut quietschenden Meerschweinchen und einer Person, die über den Zaun geklettert ist und einen Hund von unserem Grundstück auf das andere (oben erwähnte) gehoben hat. Komischerweise hat die Person, die die Party nebenan ausgerichtet hat, nichts mitbekommen und eine unglaubwürdige Geschichte nach der anderen erzählt. Aber wir erhielten von ihr die Telefonnummer desjenigen, der an jenem Abend den Jack Russel Terrier seiner Freundin mit hatte. Seitdem versuche ich den jungen Mann telefonisch zu erreichen. Da keiner abgenommen oder zurückgerufen hat, habe ich eine SMS geschrieben mit Hinweis auf eine Anzeige, wenn nicht bald eine Reaktion käme. Prompt kam ein schnippisches, er müsse nicht Telefonate mit ihm unbekannter Rufnummer annehmen und wird die Nummer an seine Freundin weitergeben. Wie soll man so eine Haltung verstehen? Er wusste ja, dass wir ihn kontaktieren, da die Partygeberin ihm bescheid gegeben hat, dass wir seine Nummer haben und zu der Sache befragen wollen, bzw. die Halterin des Hundes erfahren wollten. Ehrlich, am liebsten würd ich solch eine Frechheit zur Anzeige bringen. Aber vielleicht ist ja die Halterin ganz zugänglich und verständig. Allerdings verstehe ich nicht, warum nicht mal eine Nachricht irgendwo war, (an der Tür oder Briefkasten, im Gehege) wenn schon einer über den Zaun klettern kann. Wie schaut es denn nun aus, ist das Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Tierquälerei? Gilt hier §833 BGB? Was wenn die Halterin keine HHV hat, soll ich sie dann doch anzeigen? Wie ist das mit dem Anleinen und der Aufsicht, denn es ist bekannt, dass ein solcher Hund einen natürlichen Jagdinstinkt hat?