Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

vor kurzem hatte ich meine Führerscheinprüfung in BE, habe diese aber leider nur zum Teil bestanden… Der Prüfer war sehr kleinlich und hat mich beim Verbinden sofort durchfallen lassen. Ich durfte aber fahren und habe diesen Teil, also das fahren in der Prüfung bestanden. Das Verbinden muss ich nun nochmal wiederholen. Den nächsten Termin habe ich allerdings erst 3 Wochen später bekommen, ich muss allerdings nächste Woche schon Arbeitsbedingt den Hänger ziehen. Meine Frage ist jetzt, ob im Fall einer Polizei Kontrolle es zählen würde, wenn ich den Hänger nur ziehe und nicht Verbinde/Trenne, also nur fahre, es wenn es vor Gericht gehen würde, da es ja eine Straftat ist, zählen würde? Weil der Prüfer hat mir ja bestätigt das ich den Hänger ziehen darf und ich den Teil bestanden habe. Vielen Dank im Voraus.