Hallo Zusammen,

ich hatte Anfang Dezmber, mein Auto für eine Inspektion in die Werkstatt eines Autohauses gebracht. Bei der Abholung des Autos, wurde mit eine Rechnung von fast €1900,- präsentiert, da u.a. der Auspuff augetauscht wurde.

Nach langer Diskusson, mit dem Autohaus, über die Frage, ob diese Arbeiten überhaupt von mir beauftragt waren, ist mit das Authohaus entegegen gekommen und hat den Rechnungsbetrag auf €1500,- reduziert. Diese Betrag habe ich dann bei der Abholung des Fahrzeug am 08.12.2015 bezahlt. Per Schreiben vom 08.12.2015 hat mit das Autohaus die Gutschrift in Höhe von €389,15 bestätigt.

Heute 24.12.2015 erhlate ich nun eine Schreiben des Autohaus, dass diese die geänderte Rechnung wiederrufen und eine Betrag von €541,76 nachfordern.

Meine Frage: Ist das rechtlich möglich, eine bezhalte und von beiden Seiten unterzeichnete Rechnung, nachtrählich abzuändern bzw. Nachfoderugen zu erheben bzw. den gewährten Rabatt / Gutschrift zurück zu verlangen?

Vielen Dank

Markus R.