Hallo, mein 21jähriger Sohn hat nun endlich eine neue Lehrstelle bzw. Umschulung vom Arbeitsamt - mit Bildungsgutschein bekommen. Er bekam monatl. 585,25€ Arbeitslosengeld und bekommt diesen Betrag auch weiter während der Lehrzeit. Nun wurde uns gesagt dass wir Kindergeld beantragen können. Habe dies auch getan. Heute wurde das KG jedoch abgelehnt mit der Begründung dass er Arbeitssuchend ist und das 21 Lebensjahr beendet hat ??? Er wird im Juli 22. Von den 585,25€ muss er seine Fahrkosten zur Arbeit und zur Berufsschule bezahlen. Ticket für Berufschule kostet wöchentlich 36€. Habe jetzt Einspruch eingelegt denn ich glaube dass uns das Kindergeld zusteht - oder? Wer kennt sich damit aus???