Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: mein Cousin liegt im Sterben und möchte mir sein Haus und Geld vererben. Dieses wurde bereits beim Notar per Testament festgelegt. Ich bin allein erbe, der Bruder soll nichts bekommen. Mir wurde die volle Bankvollmacht auch über den Tod hinaus übertragen. Ich sollte mir bereits 20t als Schenkung abheben (war vor 1 Monat) Wenn ich nun noch mehr Geld abhebe, umgehe ich dann die Erbschaftssteuer? Würde das nach dem Tod vom Nachlassgericht rückwirkend nachvollzogen werden? Vielen Dank für eine schnelle Antwort!