Ein Rechtsanwalt kauft vor einigen Monaten im Auktionshaus ebay einen Artikel bei mir, den er nicht bezahlte. Sein Grund des Kaufs war jedoch ein anderer: Er stellte ein Lizenzvergehen fest, kaufte bei ebay den Artikel, um an meine Anschrift zu kommen. Dann schickte er mir eine Abmahnung über 850,00 Euro. Eine Unterlassungserklärung habe ich unterschrieben und den Betrag bezahlt. Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, den Rechtsanwalt nachträglich wegen arglistiger Täuschung anzuzeigen ?? Hat ein Rechtsanwalt einen Sonderstatus ?? Oder sollte man sich eventuell an den Verbraucherschutz wenden? - Den Artikel hat er nie bezahlt.