Ich beziehe zur Zeit ALG 1 und möchte mich zum 31.1.16 bei der Arbeitsagentur abmelden und im Laufe des Februar auf Reisen (außerhalb der EU) gehen. Nach der Rückkehr (ca. Juni 2016) werde ich mich dann wieder bei der Arbeitsagentur anmelden und die restliche Bezugsdauer in Anspruch nehmen und wäre somit dann auch wieder über die Arbeitsagentur pflichtversichert.