Hallo an Euch! Habe eine Frage bezüglich des Umtauschrechts bei Gutscheinen. Meistens (bzw. immer) sieht es doch so aus, dass Warengutscheine im Geschäft nicht gegen ihren Geldwert eingelöst werden können, sondern lediglich gegen einen Sachgegenstand . Meine Frage ist nun: Werden diese Waren gesondert abgebucht, oder gibt es vielleicht einen Vermerk auf dem Kassenbon, der darauf hinweist, dass es sich um einen Gutschein gehandelt hat. Wenn nicht, könnte man doch eigentlich den Gutschein für einen Gegenstand im selben Preiswert einlösen, und diesen dann wieder gegen Geld umtauschen. Ist diese Idee zu schön um wahr zu sein?