Hallo, ich habe die folgende Situation: Ich habe eine AU-Erstbescheinigung bekommen bei einem Arzt mit dem ich ein Online-Call hab. Er kann aber nur max. 3 Tage krank schreiben. Am nächstem Tag muss ich erneut einen Arzt aufsuchen (präsent), die können mir aber nur eine neue Erstbescheinigung vorzeigen, keine Folgebescheinigung. Ich befürchte das mein Arbeitgeber dies nicht akzeptieren wird und eine Folgebescheinigung erwartet. Oder liegt da kein Gesetz dagegen, das eine 2te Erstbescheinigung zu akzeptieren sei? Vielen Dank.