Hallo zusammen.... folgendes!

Ich bin damals mit meinem "Lebensgefährten " hierher gezogen. Anfangs des Jahres haben wir uns getrennt. Ich bin in der "gemeinsamen" Wohnung geblieben, jeder hat sein Ding gemacht....Ich habe slg2 beantragt, anteilige Miete und regelsatz bekommen.

Jetzt kristallisiert sich heraus, daß wir uns immer noch lieben, und eigentlich zusammen sein wollen.

Meine Frage... kann ich beim Amt das sogenannte probejahr beantragen? Oder werden wir als bedarfsgemeinschaft eingestuft. Er ist nicht alg2 Empfänger, er arbeitet.

Bitte nicht falsch verstehen, aber ich bin mir gerade sehr unsicher was ich tun soll, bzw kann.... ich möchte nicht gleich von anfang an, falls wir uns entscheiden wieder ein echtes Paar zu sein, ihm auf der Tasche liegen.