Bei einem Kaloriendefizit in Deinem Fall von 400-600 Kilokalorien am Tag muss der Körper die fehlenden Kalorien irgendwo hernehmen. Das Defizit ist auch etwas zu groß für Kurzzeitspeicher, sodass er höchstwahrscheinlich auch am ersten Tag an die Fettdepots geht und Fett abbaut. Allerdings nicht viel.
Als Richtwert: 1 kg Fett hat über den Daumen 10'000 Kilokalorien. Selbst wenn die 400-600 Kilokalorien komplett in den Fettabbau gehen, sind das nicht mehr als 40-60 Gramm Gewichtsverlust am Tag. Wenn Du da ein Glas Wasser mehr trinkst als sonst oder länger nicht auf dem Klo warst, wirst Du auf der Wage garnichts oder sogar eine Gewichtszunahme sehen.

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Ich habe das Folgende noch nie ausprobiert, aber es könnte funktionieren:

Du könntest eine Virtualisierungssoftware wie VirtualBox installieren, dort eine virtuelle Maschine mit beispielsweise Windows 10 und dem entsprechenden Programm einrichten, mit dem dein Todfeind arbeiten soll und dann die zweite Tastatur als USB-Device nur der virtuellen Maschine zuordnen.

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Schwierig. Grundsätzlich darf jeder ersteinmal hinschauen, wo er will. Rechtlich gibt es also ersteinmal keine Handhabe. Solltest Du aufstehen, Dir einen neuen Platz suchen und sollte Dir der "Anstarrer" auf den neuen Platz folgen, bewegen wir uns langsam Richtung Nachstellung/Stalking. Was Du gegen Anstarren tun könntest, hängt vorallem von der Situation ab. Unter üblichen Umständen (tagsüber, vollbesezter Zug, etc.) ist Ignorieren, Zurückstarren und schauen wer zuerst nachgibt oder (freundliches) Ansprechen, ob es ein Problem gäbe vielleicht eine naheliegende Option. Solltest Du Dich bedroht fühlen (Anstarrer ist größer/stärker/aggressiver), könnte man einen anderen Fahrgast ansprechen und auf die Situation aufmerksam machen. Gibt es in so einer Situation keine anderen Fahrgäste, könnte man den Zug verlassen oder während der Fahrt mit einem Freund/ einer Freundin telefonieren.

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Es gibt auf Bundesautobahnen grundsätzlich KEINE Mindestgeschwindigkeit, es sei denn, eine solche ist durch das Zeichen 275 (rundes blaues Schild mit weißer Zahl) angezeigt.

Davon zu unterscheiden ist: Um eine Autobahnzulassung zu bekommen, müssen Fahrzeuge eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h haben (§ 18 Abs 1 StVO). Das heißt aber noch lange nicht, dass sie dann tatsächlich auch immer Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen fahren müssen.

Nach § 3 Abs 2 StVO gilt: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." Laut Rechtsprechung gilt als "zu langsam" weniger als 80 km/h auf Autobahnen, 60 km/h auf Landstraßen, 30 km/h in Ortschaften. Achtung! Die Schüsselwörter sind hier "ohne triftigen Grund"! Selbstverständlich sind Geschwindigkeitsbegrenzung, widrige Witterung oder Verkehrslage oder Meine-Kiste-schafft-den-Berg-mit-80-einfach-nicht driftige Gründe zum langsamer Fahren.

Also: Man sollte, wenn es geht und erlaubt ist, auf Autobahnen mindestens 80 km/h fahren.

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