Hast Du sie schon gefunden?
Guten Morgen, wenn Du 1 Kilo willst, willst Du 1 Kilo. Es wird ja fast immer gefragt, ob das ok sei. Wenn Dir die Frage gestellt wird, dann musst Du verneinen. Habe gemerkt, dass es einigen Kunden unangenehm ist, weil sie denken, "der denkt bestimmt, ich bin pingelig oder geizig..." Da ich selber am Fleischtresen arbeite, weiss ich, dass es nicht immer so wie in der Werbung klappt. Manche Kunden sagen ist in Ordnung, manche sagen kurz und knapp Nein, andere zögern und sind unsicher. Als gute Verkäuferin sollte man soetwas erkennen und dem Kunden zuliebe, auch wenn man daraus Hack oder Gulasch machen muss, das Stück passend machen. Sonst verliert das Unternehmen langfristig den Kunden, und die Angestellten Ihren Job.... ist leider zuwenig Kolleginnen und Kollegen bewusst...!Es gibt auch Kunden, die knapp bei Kasse sind und das hat man zu respektieren. Manchmal geht es auch um eine Rezeptangabe, da würde dann das ganze Koch-Verhältnis nicht mehr stimmen. Tip für Dich: Achte auf die Anzeige der Waage, sage kurz und knapp, was Du willst, aber auch was Du nicht willst. Den Fehler hast nicht DU gemacht, sondern die/der Verkäufer/in. Deine Antworten auf die berühmte Frage, ob´s ein wenig mehr sein darf z.B.: "Nein, nicht so gerne; Nein, heute nicht; nur Nein; brauche es für ein Rezept; usw. " Hab keine Angst , dass man Dir böse ist. War ja nicht Dein Fauxpas. Viel Spass weiterhin beim Einkaufen!
Sie kann fristlos gekündigt werden. Es handelt sich um unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz, im schlimmsten Auslegungsfall um Arbeitsverweigerung..... Vielleicht wird sie auch nur abgemahnt, hängt von den Chefs ab. Sollte sie bleiben dürfen, sollte sie solche Dinge in Zukunft unbedingt unterlassen, sonst ist sie raus.... Und da ein Arbeitgeber in dem Formular des Arbeitsamtes auch die Kündigungsgründe angeben muss, kann sie Probleme bekommen, neue Arbeit zu finden. Gruss M.
http://www.gastronomiebedarf-krieger.de/Servietten-Falten/Japanfaecher.html Liebe Grüße magarete1
Hallo Koechlein, ist zwar eine alte Frage, aber ein aktuelles Thema. Ich würde es nicht machen. Aber Du hast trotzdem folgende Möglichkeit: ordne ein Rauchverbot in DEINER Firma an. Dort hast Du Hausrecht und Weisungsrecht. Gruß Margit
Find ich gut, dass es noch Leute gibt, die arbeiten möchten. Bei Arbeitgebern kommt es immer gut an, wenn man Engagement an den Tag legt. Biete dort doch mal Deine Arbeitskraft zur Probe an. Für 3-4 Tage/Abende. Das wird garantiert gerne gesehen. Ist natürlich für Dich unentgeltlich, aber dann kannst Du gleich feststellen, ob es Dir gefällt, ob Du der Sache gewachsen bist und ob Du da in´s Team passt.Und Der Inhaber sieht, was Du kannst oder auch nicht. Wichtig ist in erster Linie, dass Du es wirklich möchtest. Gerade an der Bar / am Tresen ist ein wichtiger, umfangreicher Job zu erledigen. Und eins darfst Du auch nicht vergessen: Du arbeitest mit offenen Lebensmitteln (Getränke). Also auch die Hygiene, Deine eigene und mit den Artikeln- ist SEHR wichtig. Und einen Tip hätte ich noch: Fang nicht gleich an, Verbesserungsvorschläge zu machen. Schau Dir erstmal alles in Ruhe an, höre es Dir an, wie es dort läuft und was Du machen sollst. Spülen und saubermachen gehört mit dazu. Die Gäste sollen saubere Gläser und leckere Getränke bekommen. Viel Spass! Gruß M.
Wenn Du es mit Paypal bezahlt hast, kannst Du sogar Käuferschutz beantragen! Habe ich auch gerade gemacht, läuft aber noch. Gruß Magarete
Hallo Nikester, es muss noch mehr drinstehen: Deklarierungspflichtige Zusatzstoffe, Konservierungsmittel etc. Beispiele: Cola: koffeinhaltig Bitter Lemon: Chininhaltig Fanta, Cola und viele Getränke: Farbstoffe mit der entsprechenden "E" Nummer. Lebensmittel: Geschmacksverstärker, Konservierungsstoffe.... Und vieles mehr. Das sind die rechtlichen Anforderungen.
Frag mal bei der örtlichen Lebensmittelaufsicht (oder Ordnugsamt) nach, welche Inhalts- und Zusatzstoffe deklarationspflichtig sind. Bei der Abnahme des Betriebes wird das nämlich mit geprüft. Noch ein wichtiger Satz, der auf jeder Seite stehen muss: Bedienungsgeld und ges. Steuer im Preis enthalten. Das ist in Deutschland nämlich so. Im Ausland teilweise nicht, da wird z.B. noch eine "Tax" aufgeschlagen. Wenn es nicht drauf steht, darfst Du die gesamte Karte neu schreiben...Der Aufbau der Karte ist einem selbst überlassen.
Kleiner Tipp: Nehme auf die ersten Seiten die Getränke, das ist ja das, was der Gast als erstes bestellt. Dann kann der Gast im Anschluß noch in Ruhe nach seinem Wunschgericht schauen. Hat sich bei uns sehr bewährt.
Gruß Margit
Danke für die Antwort! Habe schon gedacht, dass ich jahrelang verkehrt gedacht und gehandelt habe. Danke, Gruß M