Meine Tochter (7 3/4 Jahre)2.klasse hat in der Schule eine Glasscheibe (Verbundglas)von einer Eingangstür kaputt gemacht nun sollen wir die Scheibe ersetzen. Ist das so rechtens.Meiner meinung nach haftet dafür die Schule,denn sie haben ja auch die Aufsichtspflicht gehabt. Wer kann uns da weiter helfen? Danke schon mal im voraus.