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Antwort
Wenn der Urlaub genehmigt wurde und du das auch schriftlich hast, bist du auf der sicheren Seite. Wenn er dir den Urlaub tatsächlich sperren sollte, dann muss er zumindest die Kosten tragen (Stornogebühr etc.).
Den Urlaub darf er dir aber auch nur dann streichen, wenn es wichtige Gründe gibt (also z.B. ein wichtiger Auftrag der erfüllt werden muss, sonst geht die Firma in Insolvenz). Also im Notfall.