Hallo zusammen, wir sind im August 2014 in unsere Wohnung eingezogen. Nun haben wir die erste Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 erhalten.
Der Abrechnungszeitraum ist 01.01.2014-31.12.2014 = angegeben. Der Nutzungszeitraum ist 01.08.2014-31.12.2014 = auch angegeben.
Die Heiz- und Warmwasserkosten sowie die Hausnebenkosten sind als Jahresverbrauchssummen (ista) angegeben. Also Gesamtbetrag für 01.01.-31.12.2014.
Anhand dieser Jahressummen wurde nun unser Verbrauch ermittelt.
Aber was an Heizöl von 01.01.-31.07.2014 verbraucht wurde kann man uns doch nicht anrechnen???
Muss der Vermieter hier aus der Gesamtsumme des Jahresverbrauchs unseren Zeitraum herausrechnen und davon dann unsere Verauchseinheiten der Zähler ermitteln?
Also zB: 3000 EUR Heizöl verbraucht 01.01.-31.12.2014 3000 EUR / 365 Tage (01.01.-31.12.) x 153 Tage (01.08.-31.12.) = 1257,53 EUR
Unser Zählerstand der Heizkörper Einheiten: 1500 (ermittelt durch Zwischenablesung) Unser Verauch: 01.08.-31.12. = 1500 Einheiten.
Wäre dann der Ausgangswert zur berechnung 1257,53 EUR oder 3000 EUR?
Bei 3000 EUR müssten wir ja anteilig den Zeitraum vor dem Einzug mitbezahlen obwohl wir für diesen Verbrauch nicht verantwortlich sind?
Und gibt es da konkrete Rechtssprechungen bzw. Gesetze?
Vielen Dank schon mal für eine hilfreiche Antwort!