Hallo, Angenommen, ein Mieter hat im Vorjahr Einspruch gegen seine Nebenkostenabrechnung eingelegt, und der Vermieter hat darauf bis heute nicht geantwortet. Nun ist ein weiteres Jahr vergangen, und eine neue Abrechnung flattert ins Haus. Diesesmal hat der Mieter ein Guthaben. Dieses will der Vermieter aber einbehalten, bis die Sache aus dem Vorjahr geklärt ist.

Wie verhält sich der Sachverhalt. Darf der Vermieter das? Immerhin hat er nicht reagiert, und behält nun Geld ein, welches ihm nicht zusteht.

Weitergehend ist zu fragen, ob der Mieter erneut Einspruch einlegen sollte, weil die alte Abrechnung nicht geklärt ist, und dies unter Umständen (z.B. wenn er zu hohe Kosten für einen Hausmeisterservice beanstandet hat, und der Hausmeisterservice gleich geblieben ist) Auswirkungen hat?

Vielen Dank!