In meinem Mietvertrag steht zwar: "Haltung von Hunden sowie anderen größeren Tieren ist mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für den Einzelfall erteilt und kann bei Vorlage eines berechtigten Interesses widerrufen serden..." Ich hab den Vermieter gefragt und er meinte er will keine Hunde im Haus. Es wohnt aber ein Hund im Haus da macht er nix. Er meinte er hat denen gekündigt (das war vor ca nem Jahr) und diese wohnen immernoch im Haus MIT Hund. Meine frage ist jetzt darf ein Vermieter einen KLEINEN Hund verbieten sprich eine französische Bulldogge?! Ich meine mal was gehört/gelesen zu haben das KLEINE Hunde nicht verboten werden dürfen.

Über schnelle antworten würde ich mich sehr freuen.