Heyho, An ein kurzzeitkennzeichen zu kommen ohne gültigen TÜV ist zwar kein Problem jedoch ist es nur für die Fahrt zum TÜV oder zur Werkstatt im selben Landkreis vorgesehen.

Ich habe jedoch einen Wohnwagen der 120km entfernt steht der seit längerer Zeit abgemeldet ist und somit keine gültige HU hat, jetzt meine Frage..

  1. wenn ich dort zum TÜV fahre und eine Bescheinigung erhalte das er nur geringfügige Mängel hat darf ich den Zulassungsbezirk verlassen, oder? Wenn er die HU besteht ja sowieso.. Darf ich jedoch dann auch zu einem TÜV zu mir mit der Mängelliste und zahle nur die Nachuntersuchung oder muss ich eine komplett neue Untersuchung bezahlen?

  2. angenommen ich Kuppel das Ding einfach an und fahre in der Hoffnung nicht von der Rennleitung angehalten zu werden nachhause das läuft aber nicht so gut und ich werde rausgezogen welche Strafe habe ich zu erwarten? Darüber habe ich absolut nichts! Gefunden, das würde mich am meisten interessieren und bitte keine ich glaube, ich denke.. Sondern nur welche die es wissen!

Danke.