und zwar fordert er im Auftrag von REWE 100 Euro plus 48 Euro Selbstkosten. Dabei ist das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft kommemtarlos und sofort eingestellt worden---es handelt sich um einen Warenwert von gerade mal 1,99(in Worten:einsneunundneunzig!!) Euro. Nehmen die Gerichte so einen Kleinkram überhaupt an?? Soll ich vorher reagieren und die Einstellung bei der Staatsanwaltschaft erwähnen, oder einfach abwarten?
Ladendiebstahl -Staatsanwalt stellt ein - Anwalt will Schadensersatz/vermögensdelikt
Ladendiebstahl
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.