Fragen beim Gefängnis bringt nix - da gibt es den Datenschutz, der verbietet, dass Informationen über Inhaftierte herausgegeben werden. Ich würde einfach Briefe an denjenigen an die jeweilige Adresse der JVA schicken - wenn derjenige irgendwo einsitzt, kann er ja antworten. Zu den Besuchsregelungen: Besuchserlaubnisse benötigt man bei Untersuchungsgefangenen. Strafgefangene können 4 x im Monat Besuch erhalten. Allerdings kann es sein, dass der Gefangene ablehnt, da er vielleicht seine Familie jede Woche sehen möchte und nicht entfernte Bekannte. Man sollte daher besser vorher mal über den Briefweg Kontakt aufnehmen, bevor man einen weiten Weg auf sich nimmt und dann enttäuscht wird.

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Merk´s Dir einfach mit den folgenden Sprüchen:

Kreuze gibt´s bei den Tonarten G, D, A, E, H, Fis (Geh Du Alter Emil Heringe FISchen), B´s kommen bei : F, B, Es, As, Des, Ges (Frische Brötchen ESsen ASsessoren DES GESetzes. Welche Vorzeichen Du dann nehmen musst, kannst Du ganz einfach im Quintenzirkel ableiten - einfach danach googeln. Dort findest Du dann auch, welche Moll-Tonart die Vorzeichen von der jeweiligen Dur-Tonart hat. Das klingt jetzt komplizierter als es ist.... Viel Erfolg :)

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