Hallo!
Ich hab da mal ne "blöde" Frage.
Ich hab mein Haus verkauft, vor ein paar Tagen war die Übergabe. Beim Auszug habe ich die Klobürsten abgeschraubt, da ich mir dachte, dass der neue Besitzer sicher nicht meine alten Dinger hernehmen will, sondern sich eh neue kauft. Und da die Klopapierhalter auch dazu gehören, hab ich die halt auch abgeschraubt. Jetzt ruft mich der neue Besitzer an und meint, er will die Teile wieder haben, da sie fest zum Haus gehört haben und kein bewegliches Objekt waren, welches ich hätte mitnehmen dürfen. ??? Hätte ich beim Notar das festhalten müssen, dass ich die Halter auch mitnehme? Ich will jetzt nicht um die vier Teile streiten, nur das Problem ist das, dass ich sie schon weggeworfen hab (sie waren wirklich schon sehr gebraucht...) und jetzt müsste ich ja wieder neue kaufen, und das sehe ich gar nicht ein.
Die Lampen sind ja auch angebohrt und ich "darf" sie trotzdem mitnehmen. Der neue Besitzer ärgert sich halt jetzt über die Löcher in den Fliesen, in die evtl neue Halter nicht mehr reinpassen. Welche Rechte hab ich? Danke für Eure Antworten!