Hallo, in SH ist es möglich einen Schüler aus wichtigem Grund vom Unterricht zu befreien. Im Gesetz steht aber nicht wie so ein Grund auszusehen hat. Weiß jemand wo ich irgendwo eine Richtlinie oder Durchführungsverordnung finde wo beschrieben wird, welche Kriterien da zu erfüllen sind?
Konkret möchte ich gerne meinen Sohn, 6.Klasse, zwei Tage vor den Osterferien bereits aus der Schule nehmen. Wir unternehmen eine Reise nach Gambia wo meine Kinder eine Schule kennen lernen werden und auch einen Tag an einem schulischen Workshop teilnehmen werden. Ich vertrete die Auffassung, dass die gesamte Reise nicht nur Uelaubs- sondern auch Bildungscharakter hat. Der Flug war ursprünglich zwei Tage später vorgesehen. da dieser Flug aber überbucht war, blieb uns nur der Ausweichtermin nach vorne, weil die Flüge direkt zu Ostern ebenfalls schon seit Monaten ausgebucht sind.
Wer kann mir sagen, ob ich eine Chance auf eine legale Freistellung für zwei Tage habe?
Grüße, lukas