Nachdem meine Geldbörse entwendet wurde und sie zum Glück ein paar Tage später samt der Dokumente abgegeben wurde, fordert das Fundbüro Göttingen nun einen Finderlohn in Form von Verwaltungsgebühren (ich habe gebeten, mir die Verwaltungsgebühren i.H.v. 28,50€ zu erläutern, darauf wurde mir erklärt, dass die Neubeantragung aller Dokumente „sicher fast 200€ koste“ woraus sich die 28,50€ zusammensetzten).
Weiß jemand, ob die das dürfen?? Laut eigener Aussage verzichtet der Finder nämlich auf Finderlohn.
Danke vorab!