Sollten die Schuhe ein Plagiat sein werden die Schuhe auf jeden fall vom Zoll beschlagnahmt und die Kosten werden dir nicht erstattet.

Es könnte sein das eine weitere Gebühr auf dich zu kommt, muss sie aber nicht.

Jede Postsendung aus einem Drittland muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Rechteinhaber können beim zuständigen Hauptzollamt die Beschlagnahme von widerrechtlich gekennzeichneten Waren beantragen. Besteht bei einem Import von Waren der Verdacht der Verletzung von Markenrechten wegen Einfuhr von Nachahmungen (so genannten Plagiaten), kommt es zu einer Grenzbeschlagnahme durch das Zollamt.

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