Folgende Frage: Ich wollte heute zum Bahnhof gehen und auf den Weg noch zum Supermarkt ein paar Getränke holen, dann habe ich überlegt ein paar Getränke schon von zuhause mit zunehmen und in den Rucksack zutun. Aber die an der Kasse könnten doch denken das ich das geklaut hätte... Also wie ist da die Rechtslage ? Kann man den irgendwie beweisen das das meine Getränke sind ? Habe auch keine Lust wenn ich rein gehe direkt zur Kasse zu gehen und den das zu zeigen.
Wäre dankbar um eine vernünftige Antwort