da gibt es keine gesetzliche altersbegrenzung
in der probezeit gibt es werder kündigungsgründe noch fristen die eingehalten werden müssen
sowie du eine zahlungsunfähigkeit feststellst d.h. wenn deine ausgaben größer als deine einnahmen und das auftragsvolumen das nicht mehr absichert
wenn du deine kv und rentenbeiträge bzw. deine lohnsteuer nicht mehr ans finanzamt abführst melden die dich insolvent
nach neuem vvg nach 3 jahren mit einer frist von 3 monaten
es gibt diebezüglich verschiedene arten der behandlung "tod eines nahen verwandten" wirst du durchaus versichert "behandlung wegen depressionen" sieht es sehr schlecht aus doch wenn du einmal abgelehnt bist wird es schwer wieder unterzukommen also erstmal über einen vertreter eine anfrage machen ob du mit deiner vorgeschichte überhaupt die risikoprüfung bestehst
es besteht keine versicherungspflicht doch bitte beachte das diese anlage, auch wenn eine sturmhagelversicherung besteht nicht automatisch mit versichert ist also frage bei deiner gesellschaft nach
oder melde dich bei mir, denn es gibt auch reine versicherungen für voltaikanlagen
mit dem anwalt wirst du auch nicht viel erreichen. im gesundheitswesen hat sich in den letzten jahren sehr viel (hauptsächlich)zum negativen verändert ist ist durchaus möglich das deine bekannte da noch minderjährig war oder sie aus kulanz gezahlt haben
am besten eine zahnzusatz abschließen dann hast du deine ruhe
die betriebsunterbrechung leistet nicht bei krankheit also geht es nur über krankentagegeld
nirgends denn es werden immer subjektive intressen vertreten d.h. immer die des anlegers der website
in der heutigen zeit finde ich eine rechtschutzversicherung auch sehr wichtig, da in unserer gesellschaft jeder auf seinem recht besteht und das mit aller wehemens durchsetzen will (die macht des kleinen mannes) und ein rechtsstreit sehr teuer werden kann
haftpflicht und berufsunfähigkeit sind bei jungen menschen die ins berufleben einsteigen am wichtigsten denn mit beiden sicherst du deine existens ab alles weitere kann dann später kommen wie rente krankenzusatz und evtl hausrat und unfall
ich rate dir einen anwalt zu hilfe zu nehmen. du warst erfüllungsgehilfe deines chef's d.h. du hast in seinem auftrag gehandelt und da können auch fehler passieren. ich hatte mal einen ähnlichen fall und der wurde über die betriebshaftpflich von der firma abgewickelt bzw. vermögensschaden der kfz
in den meisten neuen tarifen sind sengschäden mitversichert aber summenmäßig begrenzt. ein brandschaden setzt lt. def. immer eine offene flamme voraus
bitte immer bedenken die haftpflicht deckt nur den zeitwert ab weiter nichts
ich rate jungen leuten immer zu einer haftpflicht und zu ein bu mit beiden sicherst du deine existens im schadensfall ab alles andere kann mann nach und nach machen
bis 400 euro pauschalversteuert bist mitversichert wenn er dich über 401 € festanstellt und dadurch die pauschalversteuerung wegfällt bist du direkt krankenversichert macht unterm strich nicht viel vom netto aus aber duch bekommst dann auch noch für deine rente die zeit mit angerechnet
also sinvoller auf 410 € festanstellen lassen
nein er kann immer nur soviel schadenfreie jahre übernehmen wie er selbst schon erfahren konnte. also er bzw sie könnte sie übernehmen aber bekommt nur sf1 besser als zweitwagen auf ein elternteil zulassen
deine private lv kannst du in jedem land weiterführen musst es allerdings deiner gesellschaft mitteilen bei bu und bav siehts es anders aus und ein kv greift nur für einen bestimmten zeitraum
die württembergische ist sogar dafür ausgezeichnet worden je nach höhe zg 50 oder zg 70
einfach melden
das hängt von der verfallbarkeit ab wenn sie arbeitgeberfinanziert ist und noch vor einer bestimmten laufzeit abgeschlossen wurde dann ja wenn sie arbeitnehmer finanziert wurde dann nein die kannst du dann auch zu deinem neuen arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen oder beitragsfrei stellen.
um genaueres zusagen muss mann den vertrag sehen