sowie du eine zahlungsunfähigkeit feststellst d.h. wenn deine ausgaben größer als deine einnahmen und das auftragsvolumen das nicht mehr absichert

wenn du deine kv und rentenbeiträge bzw. deine lohnsteuer nicht mehr ans finanzamt abführst melden die dich insolvent

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es gibt diebezüglich verschiedene arten der behandlung "tod eines nahen verwandten" wirst du durchaus versichert "behandlung wegen depressionen" sieht es sehr schlecht aus doch wenn du einmal abgelehnt bist wird es schwer wieder unterzukommen also erstmal über einen vertreter eine anfrage machen ob du mit deiner vorgeschichte überhaupt die risikoprüfung bestehst

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es besteht keine versicherungspflicht doch bitte beachte das diese anlage, auch wenn eine sturmhagelversicherung besteht nicht automatisch mit versichert ist also frage bei deiner gesellschaft nach

oder melde dich bei mir, denn es gibt auch reine versicherungen für voltaikanlagen

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mit dem anwalt wirst du auch nicht viel erreichen. im gesundheitswesen hat sich in den letzten jahren sehr viel (hauptsächlich)zum negativen verändert ist ist durchaus möglich das deine bekannte da noch minderjährig war oder sie aus kulanz gezahlt haben

am besten eine zahnzusatz abschließen dann hast du deine ruhe

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die betriebsunterbrechung leistet nicht bei krankheit also geht es nur über krankentagegeld

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in der heutigen zeit finde ich eine rechtschutzversicherung auch sehr wichtig, da in unserer gesellschaft jeder auf seinem recht besteht und das mit aller wehemens durchsetzen will (die macht des kleinen mannes) und ein rechtsstreit sehr teuer werden kann

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ich rate dir einen anwalt zu hilfe zu nehmen. du warst erfüllungsgehilfe deines chef's d.h. du hast in seinem auftrag gehandelt und da können auch fehler passieren. ich hatte mal einen ähnlichen fall und der wurde über die betriebshaftpflich von der firma abgewickelt bzw. vermögensschaden der kfz

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ich rate jungen leuten immer zu einer haftpflicht und zu ein bu mit beiden sicherst du deine existens im schadensfall ab alles andere kann mann nach und nach machen

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bis 400 euro pauschalversteuert bist mitversichert wenn er dich über 401 € festanstellt und dadurch die pauschalversteuerung wegfällt bist du direkt krankenversichert macht unterm strich nicht viel vom netto aus aber duch bekommst dann auch noch für deine rente die zeit mit angerechnet

also sinvoller auf 410 € festanstellen lassen

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nein er kann immer nur soviel schadenfreie jahre übernehmen wie er selbst schon erfahren konnte. also er bzw sie könnte sie übernehmen aber bekommt nur sf1 besser als zweitwagen auf ein elternteil zulassen

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das hängt von der verfallbarkeit ab wenn sie arbeitgeberfinanziert ist und noch vor einer bestimmten laufzeit abgeschlossen wurde dann ja wenn sie arbeitnehmer finanziert wurde dann nein die kannst du dann auch zu deinem neuen arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen oder beitragsfrei stellen.

um genaueres zusagen muss mann den vertrag sehen

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