Hallo zusammen,

es geht um folgenden Sachverhalt, ich hatte im Januar dieses Jahres einen unverschuldeten Verkehrsunfall, mir wurde die Vorfahrt genommen. Nun, da ich schon zum Zeitpunkt es Unfalles ein ungutes Gefühl hatte, habe ich die Polizei dazugerufen. Ich war auf einer vorfahrtsberechtigten Strasse unterwegs und mir wurde durch eine andere Verkehrsteilnehmerin, die von rechts kam, die Vorfahrt genommen. Trotz einer Vollbremsung konnte ich den Zusammenstoss nicht verhindern. Der Schaden an meinem Fahrzeug belief sich auf ca. 6.000€ und wurde schon im Januar in der Vertragswerkstatt repariert. Nun, die gegnerische Versicherung hat ersteinmal einen Teilbetrag an die Werkstatt überwiesen, welche jetzt seit Januar noch auf die Restforderung wartet. Der Verursacher bestreitet wohl stets die Schuld an dem Unfall, obwohl die Aktenlage soweit klar ist und dementsprechend wartet die gegnerische Versicherung mit der Begleichung der Restforderung bis die Staatsanwaltschaft die Akte schließt.

Nun erhielt ich soeben nochmals einen Anruf aus der Werkstatt, mit dem Hinweis, doch einen Anwalt diesbezüglich einzuschalten, damit das endlich zum Abschluss gebracht wird. (In einem vernünftigen, sachlichen Wortlaut.)

Da stellt sich mir nun die Frage, ob und wie weit ich da überhaupt in der Pflicht bin? Ich hatte vor Monaten, ebenfalls im Januar mit meiner Versicherung gesprochen, dort wurde mir mitgeteilt, auch wenn sich erst später eine Teilschuld herausstellen würde, würde meine Versicherung dieses selbstverständlich übernehmen. (Fahrzeug ist Vollkasko versichert.) Wie gesagt, es stellt sich mir die Frage, ob ich irgendwie dazu verpflichtet bin, einen Anwalt einzuschalten, damit die Werkstatt ihr Geld schneller bekommt.

Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich geschildert.