Hallo, ich habe eine beglaubigte Abschrift zur Unterhaltsverpflichtung meines Ex-Mannes für unseren gemeinsamen Sohn.
Kleiner Auszug daraus : Der erschienen erklärt : Ich verpflichte mich, unter Abänderung der Urkunde des Jugendamtes dem Kind ....... einen auf der Grundlage des derzeitigen Mindestunterhalt von ..... Euro vom 01.09. .... monatlich im Voraus zu zahlen.
Ich unterwerfe mich wegen der Verpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und beantrage, dem Kinde eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen.
Habe diesbezüglich schon etliche Male mit dem Jugendamt telefoniert um zu erfahren was genau diese Urkunde aussagen soll. Doch von denen bekomme ich keine vernünftigen Auskünfte. Es wird immer nur gesagt das ich sie zu meinen Akten legen soll !
Für mich bedeutet die Abschrift das der Kindsvater jeden Monat das Geld an seinen Sohn zahlen soll auch wenn er z.B. mal wieder arbeitslos ist . Denn er hat sich durch diese Urkunde ja verpflichtet dies zu tun ? Oder sehe ich das falsch ??? Im übrigen hat der Kindsvater noch nie auch nur einen Cent Unterhalt gezahlt und mein Sohn ist mittlerweile 13 Jahre alt !!!!