Darf der Vermieter jährl. 60€ Gebühren für eine Satschüssel abrechnen?
Mein Vermieter rechnet jährlich 60 € Gebühren für ein am Haus angebrachte Satellitenschüssel von j e d e r Mietpartei ( 8 Mieter im Haus ) ab. Das sind insgesamt 480€ JEDES Jahr! Die Schüssel ist doch eine EINMALIGE Anschaffung , die bleibt doch am Haus und jedes Jahr kassiert er dafür 480 €, bei Auszug nehm ich doch nicht ein kleines Stück der Schüssel mit. Darf der das tun?
Nebenkosten,
Satellitenschüssel