Wenn ich beispielsweise in der Deutschprüfung 06 schreibe und in den letzten Kurshalbjahren einen Durchschnitt von 13 in Deutsch hatte, muss ich dann in die Nachprüfung? Gibt es diese Regel in Sachsen-Anhalt noch und wenn ja, wie viele Punkte darf ich in meinen Prüfungen von meinen vorherigen Zeugnisnoten abweichen?