Die AG finanziert sich NUR durch die Ausgabe von Aktien und durch erwirtschaftete Gewinne.
Bei Gründung der AG muss das Stammkapital aufgebracht werden. Um dieses zu bekommen, werden Aktien an die Gründungsaktionäre verkauft, denen dann der entsprechende Anteil an der AG gehört.
Beispiel:
Gründung der X-AG; Stammkapital 100.000, aufgeteilt in 1000 Aktien
- Aktionär A zahlt 75.000 ein, bekommt 750 Aktien, ihm gehören 75 % der AG
- Aktionär B zahlt 25.000 ein, bekommt 250 Aktien, ihm gehören 25 % der AG
Damit hat die AG ihre 100.000, was sie damit macht, entscheidet sie erst einmal selbst (nicht die Aktionäre !)
Wenn A 250 Aktien an B verkauft, gehört beiden jeweils 50 % der AG, mit der AG selbst hat das aber nix zu tun.
Es ist für die AG auch völlig egal, ob B für die 250 Aktien an A 1.000, Euro, 500 Euro oder 2.000 euro zahlt.
Ist wie beim Autokauf:
Du kaufst beim Autohändler nen PKW für 10.000; damit gehört er Dir und für den Autohändler ist es völlig egal, ob Du das Auto für 15.000 weiterverkaufst oder zu Schrott fährst.
Die Kurse an der Börse zeigen nur an, wieviel jemand bereit ist, für die einzelnen Aktien (also die einzelnen Unternehmensanteile) bereit ist zu zahlen.
Die AG hat an die Aktionäre keine Ansprüche mehr, wenn die ihr Stammkapital bezahlt haben.
Zu den Rechten der Aktionäre:
Viel zu sagen haben sie theoretisch nicht; am wichtigsten sind zwei Punkte (es gibt außerdem noch nen paar Sonderfälle):
a) Beschluss über Dividendenzahlungen / Gewinnverwendung
b) Wahl des Aufsichtsrats
Die Aktionäre treffen sich jährlich zur Hauptversammlung (quasi ne Eigentümerversammlung); da werden diese zwei Sachen gemacht.
Zu a)
Auch wenn die Aktionäre einer AG wenig zu sagen haben: Über den Gewinn und seine Verteilung entscheiden sie denn schon noch selbst;. Schließlich gehört ihnen der Laden ja..
Wenn die AG Gewinne gemacht hat, haben die Aktionäre einen Anspruch darauf, diesen als "Dividendenausschüttung" zu bekommen. Die Hauptversammlung kann beschließen, dass nur Teile ausgeschüttet werden und der Rest in der AG verbleibt; die AG selbst hat keinen Einfluss darauf.
Der Gewinn, der ausgeschüttet wird, wird umgerechnet auf die Anzahl der Aktien (Dividende pro Aktie), jeder Aktionär kriegt den Gewinnanteil (die Dividende), der der Anzahl seiner Aktien entspricht.
Beispiel: X-AG hat Gewinn gemacht von 1.000,00
es gibt 3 Aktionäre:
- Aktionär A gehören 10 Aktien
- Aktionär B gehören 30 Aktien
- Aktionär C gehören 60 Aktien.
Es gibt also insgesamt 100 Aktien; da die AG 1.000,00 erwirtschaftet hat, fallen pro Aktie 10,00 Dividende an.
Dann kriegt A 100,00; B 300,00 und C 600,00 Euro
Wenn die Aktionäre auf der Hauptversammlung beschließen, dass von den 1.000,00 nur 500,00 ausgeschüttet werden sollen, reduziert sich die Dividende Anteil pro Aktie entsprechend auf 5,00
Zu b)
Die Aktionäre wählen einen Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand (also die Geschäftsführung) wählt. WICHTIG: Die Aktionäre wähle ihren Vorstand also NICHT selbst, obwohl ihnen die AG gehört !
Der Aufsichtsrat soll den Vorstand bei seiner Arbeit "überwachen". Nicht zuletzt deshalb wählt er auch den Vorstand; der Aufsichtsrat entscheidet sich ja hier als allererstes, wem er den Job am ehesten zutraut.
Der Aufsichtsrat kann und soll bei wichtigen Entscheidungen mitreden und unter Umständen auch mit entscheiden können. Wie das im einzelnen funktioniert, ist hier erstmal unwichtig und wird auch nicht überall gleich gemacht.
Ansonsten kann die AG wirklich machen was sie will, und der Aktionär kann nur gucken wie´s läuft. oder er verkauft seine Aktien an einen anderen. Aber wie gesagt - das ist der AG zunächst mal völlig egal