Ich glaube, wenn du verheiratet bist dann darfst du dir das aussuchen. Aber anders nicht. Vorallem als Bundespolizist ist das leider nicht einfach, da man Deutschlandweit arbeitet. Als Landespolizist ist das ganz anders.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.