Eine Freundin von mir hat im Oktober 2011 für den 7.7.2012 eine Location verbindlich gebucht, weil sie da ihren 50. Geburtstag mit 70 Leuten feiern wollte. Jetzt hat der Inhaber gestern abgesagt mit der Begründung es häbe ein Versehen gegeben. An dem Tag findet jetzt dort eine große Party eines Radiosenders statt... Kann mir jemand sagen, ob sie eine rechtliche Handhabe gegen dieses Vorgehen hat? Im Internet habe ich leider dazu nichts gefunden. Bin auch dankbar für jeden guten Tipp einer schönen Partylocation in und um Stuttgart!