Hallo,

ich habe das grundstudium nicht abgeschlossen und nur 7 von 28 prüfungsleistungen abgelegt. nun wurde ich exmatrikuliert, weil die frist für das erfolgreiche abschließen des grundstudiums abgelaufen ist.

die frage die sich nun stellt, bei welcher art studium ich mich nun wieder einschreiben kann. bezieht sich die deutschalndweite sperre nur auf den studiengang? auf die fächer die geschrieben und nicht bestanden wurden? oder auf alle im grundstudium enthaltene fächer, die ich nicht bestanden habe(auch wenn ich nie einen prüfungsversuch hatte)

Vielen Dank für die Mühe! LG