ich habe eine Frage. Ich habe vom Finanzamt meines neuen Wohnortes nun einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bezüglich einer Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit zugeschickt bekommen. Da ich hauptberuflich nun sehr eingespannt bin, möchte ich meine nebenberuflichen Tätigkeiten zur "Maßnahmen der Verkaufsförderung" (Journalismus) einstellen. Das Gewerbe habe ich 2006 mit der Betriebsanschrift (Adresse meiner Eltern) in meinem vorherigen Wohnort angemeldet. Muss ich das Gewerbe rückwirkend (mit eventuell folgendem Bußgeldverfahren) abmelden? Oder reicht es das Gewerbe in meinem vorherigen Wohnortzum Jahreswechsel abzumelden? Meinen Wohnsitz habe ich seit 01.11.2015 gewechselt . Betriebsanschrift bei meinen Eltern könnte ja noch realistisch sein... Ein Gewerbe in meinem neuen Wohnort möchte ich nicht mehr anmelden. Rechnungen habe ich bis Anfang Oktober geschrieben.

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen?