Ich habe 2 Risikolebensversicherungen mit Umtauschrecht mit 10-jähriger Laufzeit, die demnächst ablaufen. Laut Vertrag kann ich sie ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitalversicherung umtauschen. Mein Versicherungsvertreter sagte mir, dass ich sie entweder in eine erneute Risikoversicherung (Laufzeit könnte ich selbst wählen) oder in eine kapitalbildende LV umtauschen könnte. Meine Fragen: Ist Kapitalversicherung bzw. kapitalbildende LV nicht dasselbe? Zweitens, ich bin 2006 an Krebs erkrankt und wurde 2007 operiert. Bis heute bin ich Gott sei Dank krebsfrei, aber stellt ein evtl. Umtausch in eine erneute Risiko LV nicht einen neuen Vertrag dar, bei dem ich das Thema Krebs erwähnen müsste? Ich meine, niemand würde mit mir eine neue LV unter diesen Bedingungen abschließen. Wäre schön, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet! Liebe Grüße!