was wäre denn wenn man mal als Akademiker fachnah gearbeitet hat und dann Arbeit verliert und auch nach ARBEITSLOSENGELD 1-Bezug in keine Arbeit kommt und beim jobcenter ist. Hat man Sonderrechte oder gilt knallhart Zumutbarkeit?

kann man Ansprüche stellen oder gilt man so wie alle anderen auch?

nicht selber betroffen