wir wohnen in einem altbau in der dachwohnung. nun haben wir eine neue gasetagenheizung bekommen. leider wurde das nicht mit dem schornsteinfeger abgesprochen. deshalb wurde kein turbogerät installiert. jetzt sind die abgaswerte nicht so gut und es wird empfohlen eine schornsteinverlängerung anzubringen. auch wenn das turbogerät angebracht worden wäre hätte man einen extra schornstein setzen müssen. unser haus ist eine eigentümergemeinschaft. wer ist für die kosten beim schornstein zuständig? muss ich das bezahlen weil ich die dachwohnung habe oder ist das gemeinschaftseigentum?