Kann man als Mieter seine Wohnung im Krankheitsfall auch fristlos kündigen?
Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen, kurzfristig einen Wohnungswechsel vornehmen muß, kann er seine Wohnung FRISTLOS kündigen? Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigungen für den Wohnungsechsel liegen ihm vor.
Das Problem ist nämlich, dass es für diese Wohnung sehr schwer sein wird, einen Nachmieter zu finden, was bedeuten würde, dass er die 3 Monate Kündigungzeit (Frist) doppelt zahlen muß. Da er sehr krank ist, kann er ja nichts dafür.
Kennst sich jemand damit aus?
Wohnung,
fristlose Kündigung