Ich habe vom Jobcenter einen Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht für mein Kind (19 Jahre) bekommen. Ich habe keinen Kontakt zu ihm und weis auch nicht, ob es eine Ausbildung abgeschlossen hat oder einer Tätigkeit nachgeht. Von der leiblichen Mutter bin ich geschieden. Bin aber wieder verheiratet. Muss meine derzeitige Ehefrau der Auskunftspflicht (Einkommen, Einkommen aus Kapitalvermögen u.s.w.) ebenso nachkommen? Inwieweit muss ich damit rechnen, Unterhalt für einen Volljährigen zu zahlen?