Hallo, ich habe morgen eigentlich eine Prüfung, werde aber nicht hingehen können. Leider kann ich mich aus keinem plausiblen Grund abmelden. Ich habe eben mal in der Prüfungsordnung nachgelesen und da steht das man nach nicht Bestehen des Erstversuchs noch einen Zweitversuch hat. Nun wenn ich nicht hingehen gilt das ja dann als nicht bestanden oder? Meint ihr ich werde dann trotzdem zum Zweitversuch zugelassen? Theoretisch müsste das ja schon gehen, aber ich habe trotzdem ein wenig Angst, dass das nicht klappt.