Das Jugendamt verlangt für Inpflegenahme oder Adoption eines Kindes einen ausführlichen Lebensbericht. Während dem Schreiben über Ängste, Fehler, schöne und wichtige Erlebnisse erinnere ich mich an Gefühle, wie sehr beschreibe ich diese?

„Während meiner Kindheit verlebte ich viele Tage bei meinem Großvater. Das war das Größte für mich und es erfüllt mich mit einem schönen Gefühl, bei dem Gedanken an ihn.“

„Der Gedanke an den Charakter meines Vaters, löst bei mir noch heute unbehagen aus.“

Wie genau gehe ich auf Emotionen ein?

LG

liliago