Hallo!Ich möchte einer 6-Std. Tätigkeit pro Woche als Psychologin(Diplom) in einer Kinder- und Jugendpsychologischen Einrichtung nachgehen. Ich wäre insofern weisungsgebunden, dass ich an bestimmten Tagen zu einer bestimmten Zeit den Kindern/Jugendlichen zur Verfügung stehen muss.Welchen Stundensatz (Honorar) kann ich verlangen (inkl. Steuern, Krankenversicherung etc. gerechnet? (Info: bereits einjähriges Praktikum in einer KiJu-Psychotherapie Ambulanz absolviert)2. Besteht bereits Gefahr der Scheinselbstständigkeit aufgrund der zeitlichen und örtlichen Weisungsgebundenheit?Habe bisher nur im Angestelltenverhältnis gearbeitet und kenne mich daher auf diesem Gebit nun nicht aus.Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!